Entsorgungshinweis

Entsorgung von Altlampen

Von der neuen EU Richtlinie sind unter anderem auch Leuchten (mit Ausnahme von Wohnraumleuchten), Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen, Metalldampflampen und Niederdruck-Natriumdampflampen. Starter, Betriebsgeräte und Leuchtdioden werden als Leuchtenkomponenten angesehen und sind als solche Teil der Leuchtenentsorgung.

Alle Hersteller müssen sich beim nationalen Elektroaltgeräte-Register registrieren lassen. Waren nicht registrierter Hersteller dürfen nach dem 24.11.2005 nicht mehr vertrieben werden.
Alle Verbraucher (gewerblich und privat) sind verpflichtet, Altlampen einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Dafür stehen Sammelstellen bereit. Der Verbraucher braucht seine Altlampen vor der Entsorgung weder nach Hersteller noch nach Produktlebensalter sortieren. Lampen aus privaten Haushalten und Gewerbe können am kommunalen Wertstoffhof entsorgt werden. Lampen in großen Stückzahlen können über take-e-way direkt entsorgt werden.
Glühlampen und Halogenglühlampen enthalten keine umweltrelevanten Stoffe und dürfen weiterhin im Hausmüll entsorgt werden.
Entladungslampen sind zerbrechlich und enthalten besondere Inhaltsstoffe und müssen besonders vorsichtig entsorgt werden. Deshalb werden Lampen auch separat gesammelt – stabförmige Leuchtstofflampen in so genannten Rungenpaletten, alle anderen Lampen in Gitterboxen.

Erfüllung der Herstellerinformationspflicht nach Elektrogerätegesetz (ElektroG)
Wir bieten mit take-e-way einen nachhaltigen Service!
Füllen Sie einfach das Formular auf der take-e-way Seite aus und diese organisieren die Abholung. Damit helfen Sie, wichtige Ressourcen zu schonen, denn bis zu 90 Prozent der Bestandteile von Altlampen können wiederverwertet werden.
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Prüfen Sie, ob das Elektro- oder Elektronikgerät weiterverwendet, repariert, verkauft oder verschenkt werden kann, um Abfälle zu vermeiden.

Ist eine Entsorgung notwendig, geben Sie das Elektro- und Elektronikaltgerät (EAG) bei einer kommunalen Sammelstelle oder bei größeren Geschäften mit Elektro- oder Elektronikgerätesortiment im stationären Handel oder über den Online-Handel ab. Befinden sich auf dem EAG personenbezogene Daten, so löschen Sie die Daten bitte vor der Abgabe.